06.09.2017, 09:00
Hallo Lutz!
Deine Interpretation von Oberflächen finde ich interessant! ;) Es geht mir hier nicht um den praktischen Ansatz, sondern ,dass wir uns entweder gesetzeskonform verhalten oder zumindest nicht öffentlich drüber reden. Du weißt nie, wer Dir was Böses will!?! Desinfektionsmittel sind eben keine Medikamente, auch wenn sie zur Behandlung eingesetzt werden. Selbst Salz wäre, wenn Du es zur Behandlung nimmst, streng genommen zulassungspflichtig! Ich weiß, es ist sch..., aber es ist so. Die zulässigen Betäubungsmethoden kannst du in der Tierschutzschlachtverordnung nachlesen! Das Umsetzen in den Teich eines Kumpels ist im übrigen eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach §3 Fischseuchenverordnung! Also ganz so einfach ist die Lage nicht! Ich kämpfe seit über zweieinhalb Jahren um Genehmigungen und Zulassungen mit meiner zuständigen Behörde; von der Wasserentnahme aus dem bestehenden Brunnen, über die Umnutzung bestehender Gebäude, geforderter Statikberechnungen bis hin zu baurechtlichen Fragen , wie hoch die Firsthöhe des Folientunnels sein muß, damit du den Bau nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen mußt ( alles unter 4.10m ist o.k. dann ist es aber nur eine temporäre Folienüberdachung, alles mit festem Fundament ist genehmigungspflichtig ). Überleg nur mal: Beim Bau des ersten Earthship in Süddeutschland in Kreßberg mußten fürs Bauamt die Autoreifen, weil die kein Baustoff sind , wie folgt deklariert werden: Mit Gummi ummantelte Armierung der Mauern! Vielleicht spricht aus mir auch nur der Frust, daß alles so lange dauert und kompliziert ist in diesem unseren System! Aber ich möchte meinen Teil dazu beitragen, daß andere meinen Kampf nicht ausfechten müssen! Ich bitte alle, handelt überlegt, wenn es um Gesetze, Zulassungen und Genehmigungen geht! Erkundigt euch gründlich! Macht nicht meine naiven Fehler! Vieles hat nichts mit vernünftigem Menschenverstand zu tun, dran halten muß man sich aber trotzdem, sonst kanns richtig Ärger geben! Denk nur dran, der Boris verschleppt mit seinem Umsetzen eine anzeigepflichtige Erkrankung und es kommen Regressansprüche auf ihn zu, das wäre es einfach nicht wert!! Es ist schon schwer genug in diesem Bereich was aufzubauen, da sollte man sich selber nicht noch Fallen stellen!
Liebe Grüße,
Jens
Deine Interpretation von Oberflächen finde ich interessant! ;) Es geht mir hier nicht um den praktischen Ansatz, sondern ,dass wir uns entweder gesetzeskonform verhalten oder zumindest nicht öffentlich drüber reden. Du weißt nie, wer Dir was Böses will!?! Desinfektionsmittel sind eben keine Medikamente, auch wenn sie zur Behandlung eingesetzt werden. Selbst Salz wäre, wenn Du es zur Behandlung nimmst, streng genommen zulassungspflichtig! Ich weiß, es ist sch..., aber es ist so. Die zulässigen Betäubungsmethoden kannst du in der Tierschutzschlachtverordnung nachlesen! Das Umsetzen in den Teich eines Kumpels ist im übrigen eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach §3 Fischseuchenverordnung! Also ganz so einfach ist die Lage nicht! Ich kämpfe seit über zweieinhalb Jahren um Genehmigungen und Zulassungen mit meiner zuständigen Behörde; von der Wasserentnahme aus dem bestehenden Brunnen, über die Umnutzung bestehender Gebäude, geforderter Statikberechnungen bis hin zu baurechtlichen Fragen , wie hoch die Firsthöhe des Folientunnels sein muß, damit du den Bau nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen mußt ( alles unter 4.10m ist o.k. dann ist es aber nur eine temporäre Folienüberdachung, alles mit festem Fundament ist genehmigungspflichtig ). Überleg nur mal: Beim Bau des ersten Earthship in Süddeutschland in Kreßberg mußten fürs Bauamt die Autoreifen, weil die kein Baustoff sind , wie folgt deklariert werden: Mit Gummi ummantelte Armierung der Mauern! Vielleicht spricht aus mir auch nur der Frust, daß alles so lange dauert und kompliziert ist in diesem unseren System! Aber ich möchte meinen Teil dazu beitragen, daß andere meinen Kampf nicht ausfechten müssen! Ich bitte alle, handelt überlegt, wenn es um Gesetze, Zulassungen und Genehmigungen geht! Erkundigt euch gründlich! Macht nicht meine naiven Fehler! Vieles hat nichts mit vernünftigem Menschenverstand zu tun, dran halten muß man sich aber trotzdem, sonst kanns richtig Ärger geben! Denk nur dran, der Boris verschleppt mit seinem Umsetzen eine anzeigepflichtige Erkrankung und es kommen Regressansprüche auf ihn zu, das wäre es einfach nicht wert!! Es ist schon schwer genug in diesem Bereich was aufzubauen, da sollte man sich selber nicht noch Fallen stellen!
Liebe Grüße,
Jens
(05.09.2017, 21:14 )McCoy schrieb: Hallo FischwirtschaftsMeister.
Da Desinfektionsmittel nicht im Fisch wirken , sind sie per Definition keine Medikamente. Deswegen müssen sie auch nicht als solche zugelassen werden. Chloramin-T ist aber soweit mir bekannt in der Teichwirtschaft zugelassen, auch bei Besatz. Da Fische auch Oberflächen sind werden die halt gleich mit desinfiziert. Es wir auch komplett und rückstandsfrei abgebaut.
Der Streit um die Hypothermia als Tötungsmethode bei der Keulung ist umstritten, ich weiß. Fakt ist aber , daß eine langsam herbeigeführte Hypothermia extrem schonend und auch schmerzfrei ist. Die diskutierte Hypothermia ist aber das Schockfrosten, welches in der Fisch Wirtschaft gemacht wurde. Fisch aus dem Netz in eine Kiste legen , Eis drauf, nächster Fisch, wie der Eis und wenn Kiste Voll ab in den Kühlraum. Das ist für die Tiere sehr stressig und wie bei der Karausche zu sehen auch nicht zuverlässig. Das ist aber Äpfel mit Birnen vergleichen. Von daher finde ich ist die Hypothermia wie von mir beschrieben vollkommen lege Artis. Und ein Verbot dieser Methode ist mir auch nicht bekannt. Wenn du andere Quellen hast, gerne her damit.
Lieben Gruß
Lutz