05.10.2014, 21:15
Nein, in Bayern nicht nötig:
Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.
Die neue Fischseuchenverordnung soll den Schutz vor einer Ausbreitung von Fischseuchen verbessern. Sie enthält Genehmigungs- und Anzeige- (Registrierungs-) pflichten für alle Fischhaltungen (Aquakulturbetriebe), die lebende Fische züchten, halten, hältern oder schlachten. Von einer Registrierungspflicht sind auch private Fischhalter betroffen, sofern deren Gewässer/Teich Anschluss an ein öffentliches Gewässer haben.
Grüße
Luis
Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.
Die neue Fischseuchenverordnung soll den Schutz vor einer Ausbreitung von Fischseuchen verbessern. Sie enthält Genehmigungs- und Anzeige- (Registrierungs-) pflichten für alle Fischhaltungen (Aquakulturbetriebe), die lebende Fische züchten, halten, hältern oder schlachten. Von einer Registrierungspflicht sind auch private Fischhalter betroffen, sofern deren Gewässer/Teich Anschluss an ein öffentliches Gewässer haben.
Grüße
Luis