05.10.2014, 22:54
schwein gehabt würd ich mal sagen ...
Also für Brandenburg steht eigentlich gleich am Anfang.
Nicht gilt die Genehmigungspflicht für Aquakulturen ".... eine eigene Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, die das Risiko der Übertragung
von Seuchenerregern in natürliche Gewässer dem Stand der Technik entsprechend vermeidet."
Ob da die Aquaponik drunter fällt.
Also für Brandenburg steht eigentlich gleich am Anfang.
Nicht gilt die Genehmigungspflicht für Aquakulturen ".... eine eigene Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, die das Risiko der Übertragung
von Seuchenerregern in natürliche Gewässer dem Stand der Technik entsprechend vermeidet."
Ob da die Aquaponik drunter fällt.