hallo frank :)...
das sind ja eine menge fragen...aber ich werde versuchen sie so gut wie möglich zu beantworten...
1. sachkundeprüfungen werden in der regel von veterinärämtern in zusammenarbeit mit dem zuständigen zentralverband zooologischer fachbetriebe (zzf) + einer sachkundigen person (züchter oder und mitglied des tierschutzes oder und mitarbeiter eines tierparks {war bei mir so} usw.) abgelegt...
es gibt direkt schulungen dafür...also direkte kurse...nährer infos mußt du dir vor ort holen (vet.amt, vereine usw.)...allerdings darf und kann der zuständige amtstierarzt dir bei fachlicher eignung (die prüft er in einem gespräch und vorortbesuch) die sachkunde auch ohne prüfung erteilen...bei den "normalen" sachkundenachweisen geht es im wesentlichen darum personen (hauptsächlich privat) im umgang mit der jeweiligen tiergruppe zu unterweisen bzw. zu prüfen
§11 ist in dem moment wichtig wo du mit lebenden tieren commerziell handeln möchtest...ohne diese sachkunde darfst du das nirgens in deutschland tun!!!...
2. ist lustig von dir geschrieben...wenn man in deutschland gebäuden für bestimmte zwecke nutzen möchte dann hat man die gesetzlichen vorschriften für die jeweilige nutzung einzuhalten...da gibt es viele verschiedene bereiche wohnen, büros, labore, einzelhandel, werkstätten usw....bevor man das gebäude derartig nutzen möchte muss daher die nutzung dem zuständigen bauamt per antrag mitgeteilt werden...die überprüfen dann ob das gebäude geeignet ist und alle für diesen zweck gesetzlich vorgeschriebenen vorschriften eingehalten werden...brandschutz, fluchtwege, e-anlage, heizung, dämmung usw....für deine heim ap brauchst du solange sie nicht den normalen rahmen sprengt sicherlich keine nutzungsänderung beantragen...das gilt natürlich auch für aquarien...
3. ja ich baue gerade eine indoor ap anlage auf...dank meiner vorgeschichte habe ich diese sachkundegenehmigungen, den §11 und die nutzungsgenehmigung für meinen gebäudekomplex...ob ich die fische commerziell vermarkte weiß ich noch nicht...wenn dann trete ich, nach rücksprache mit meinem hiesigen amtstierarzt, an regionale einzelhandelsunternehmen (mit frischfisch abteilung), regionalen restaurants sowie den heimischen großhandel (großraum berlin) heran...falls das regionale vet.amt kontrollen macht dann tragen die für ihre proben normal selber die kosten (es sei denn sie finden was negatives!)...sollten weitergehende kontrollen verlangt werden dann muss die wirtschaftlichkeit entscheiden ob ich die in auftrag gebe...sowas macht ja sonst nicht besonders viel sinn ;)...
gruß jens
das sind ja eine menge fragen...aber ich werde versuchen sie so gut wie möglich zu beantworten...
1. sachkundeprüfungen werden in der regel von veterinärämtern in zusammenarbeit mit dem zuständigen zentralverband zooologischer fachbetriebe (zzf) + einer sachkundigen person (züchter oder und mitglied des tierschutzes oder und mitarbeiter eines tierparks {war bei mir so} usw.) abgelegt...
es gibt direkt schulungen dafür...also direkte kurse...nährer infos mußt du dir vor ort holen (vet.amt, vereine usw.)...allerdings darf und kann der zuständige amtstierarzt dir bei fachlicher eignung (die prüft er in einem gespräch und vorortbesuch) die sachkunde auch ohne prüfung erteilen...bei den "normalen" sachkundenachweisen geht es im wesentlichen darum personen (hauptsächlich privat) im umgang mit der jeweiligen tiergruppe zu unterweisen bzw. zu prüfen
§11 ist in dem moment wichtig wo du mit lebenden tieren commerziell handeln möchtest...ohne diese sachkunde darfst du das nirgens in deutschland tun!!!...
2. ist lustig von dir geschrieben...wenn man in deutschland gebäuden für bestimmte zwecke nutzen möchte dann hat man die gesetzlichen vorschriften für die jeweilige nutzung einzuhalten...da gibt es viele verschiedene bereiche wohnen, büros, labore, einzelhandel, werkstätten usw....bevor man das gebäude derartig nutzen möchte muss daher die nutzung dem zuständigen bauamt per antrag mitgeteilt werden...die überprüfen dann ob das gebäude geeignet ist und alle für diesen zweck gesetzlich vorgeschriebenen vorschriften eingehalten werden...brandschutz, fluchtwege, e-anlage, heizung, dämmung usw....für deine heim ap brauchst du solange sie nicht den normalen rahmen sprengt sicherlich keine nutzungsänderung beantragen...das gilt natürlich auch für aquarien...
3. ja ich baue gerade eine indoor ap anlage auf...dank meiner vorgeschichte habe ich diese sachkundegenehmigungen, den §11 und die nutzungsgenehmigung für meinen gebäudekomplex...ob ich die fische commerziell vermarkte weiß ich noch nicht...wenn dann trete ich, nach rücksprache mit meinem hiesigen amtstierarzt, an regionale einzelhandelsunternehmen (mit frischfisch abteilung), regionalen restaurants sowie den heimischen großhandel (großraum berlin) heran...falls das regionale vet.amt kontrollen macht dann tragen die für ihre proben normal selber die kosten (es sei denn sie finden was negatives!)...sollten weitergehende kontrollen verlangt werden dann muss die wirtschaftlichkeit entscheiden ob ich die in auftrag gebe...sowas macht ja sonst nicht besonders viel sinn ;)...
gruß jens