19.07.2011, 22:12
Hallo,
In dem Buch „Fisch vom Hof!?(Fischerzeugung in standortunabhängigen Kreislaufanlagen, Schmidt-Puckhaber et al., 2010)“ hab ich folgendes gefunden. Anzumerken ist vielleicht noch, dass sich das Buch an Landwirte richtet die in Kreislaufanlagen z. B. Afrikanische Welse, Aal usw. halten wollen.
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung sowie für den Transport des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen… Neben einer fischereilichen Berufsausbildung kann die Sachkunde auch in speziellen Lehrgängen erworben werden (z. B. LWK Niedersachsen)“
Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nieders. habe ich folgende Veranstaltung gefunden:
„Grundlehrgang Ordnungsgemäße Fischhaltung
Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhaltern Sachkunde im Umgang mit den Tieren bzw. einen Sachkundenachweis.
Dieser Lehrgang bietet die Möglichkeit, Sachkunde in Theorie und Praxis im Umgang mit Fischen und ihrer Umwelt zu erlangen. Bei erfolgreicher Teilnahme (Theorie- und Praxisprüfung) erhält jede/ jeder TeilnehmerIn eine Sachkundebescheinigung“
Mich wundert, dass es sich um nur 2 Termine handelt bzw. Tage und auch z. B. Schlachten der Tiere geht. (Quelle: http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cf...13345.html)
In dem Buch steht noch mehr zu den einzelnen Rechtsbereichen und Fördermöglichkeiten. Die LWK Niedersachsen ist evtl. auch ein guter Ansprechpartner bei Fragen. Ich hab mal einen Vortrag von einem Berater der LWK über Kreislaufanlagen und die "Ahrenhorster Edelfisch GmbH" gehört und ich hatte den Eindruck dass hier besonderes Intresse an Fischhaltung in Kreislaufanlagen besteht.
Einen schönen Abend
Thomas
In dem Buch „Fisch vom Hof!?(Fischerzeugung in standortunabhängigen Kreislaufanlagen, Schmidt-Puckhaber et al., 2010)“ hab ich folgendes gefunden. Anzumerken ist vielleicht noch, dass sich das Buch an Landwirte richtet die in Kreislaufanlagen z. B. Afrikanische Welse, Aal usw. halten wollen.
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung sowie für den Transport des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen… Neben einer fischereilichen Berufsausbildung kann die Sachkunde auch in speziellen Lehrgängen erworben werden (z. B. LWK Niedersachsen)“
Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nieders. habe ich folgende Veranstaltung gefunden:
„Grundlehrgang Ordnungsgemäße Fischhaltung
Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhaltern Sachkunde im Umgang mit den Tieren bzw. einen Sachkundenachweis.
Dieser Lehrgang bietet die Möglichkeit, Sachkunde in Theorie und Praxis im Umgang mit Fischen und ihrer Umwelt zu erlangen. Bei erfolgreicher Teilnahme (Theorie- und Praxisprüfung) erhält jede/ jeder TeilnehmerIn eine Sachkundebescheinigung“
Mich wundert, dass es sich um nur 2 Termine handelt bzw. Tage und auch z. B. Schlachten der Tiere geht. (Quelle: http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cf...13345.html)
In dem Buch steht noch mehr zu den einzelnen Rechtsbereichen und Fördermöglichkeiten. Die LWK Niedersachsen ist evtl. auch ein guter Ansprechpartner bei Fragen. Ich hab mal einen Vortrag von einem Berater der LWK über Kreislaufanlagen und die "Ahrenhorster Edelfisch GmbH" gehört und ich hatte den Eindruck dass hier besonderes Intresse an Fischhaltung in Kreislaufanlagen besteht.
Einen schönen Abend
Thomas