20.10.2023, 15:46
Hallo Richardt,
super ärgerlich mit den 2 Wochen kranksein und keine Ahnung wie bei Euch in der Stadt die Regeln der Bauordnung sind aber in NRW wird es erst bei einem durchgängigen Fundament und mehr als 33m3 umbautem Raum genehemigungpflichtig und ich kann mir absolut nicht vorstellen das ein Anlehn-GW einer Genehmigung bedarf.
Ich drück Dir die Daumen das der nervige Nachbar entäuscht sein wird, schließlich soll der Olivenbaum schöne Weihnachten haben.
Gruß
Stephan
super ärgerlich mit den 2 Wochen kranksein und keine Ahnung wie bei Euch in der Stadt die Regeln der Bauordnung sind aber in NRW wird es erst bei einem durchgängigen Fundament und mehr als 33m3 umbautem Raum genehemigungpflichtig und ich kann mir absolut nicht vorstellen das ein Anlehn-GW einer Genehmigung bedarf.
Ich drück Dir die Daumen das der nervige Nachbar entäuscht sein wird, schließlich soll der Olivenbaum schöne Weihnachten haben.
Gruß
Stephan
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