20.10.2023, 19:57
(20.10.2023, 15:46 )Stephan schrieb: ... keine Ahnung wie bei Euch in der Stadt die Regeln der Bauordnung sind aber in NRW wird es erst bei einem durchgängigen Fundament und mehr als 33m3 umbautem Raum genehemigungpflichtig und ich kann mir absolut nicht vorstellen das ein Anlehn-GW einer Genehmigung bedarf....
aber bei euch gibt es doch bestimmt auch Vorschriften zu den Grenzabständen, oder? Ein Haus darf bestimmt auch nicht direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen.
Bei uns sind das mindestens 3 Meter Abstand.
Aber es ist kompliziert...ein alleinstehendes Gartenhäuschen oder ähnliches bis zu einer Höhe von max. 3 Metern und einer bestimmten Größe darf man auch auf die Grundstücksgrenze bauen.
Aber da mein Gewächshaus an der Hauswand ist, könnte es als Erweiterung des Wohnhauses gelten (ähnlich einem Wintergarten) und dann bräuchte ich eine Genehmigung.
Aber da gibt es diverse Sonderfälle und Unterschiede, so dass ich es nicht einschätzen kann. Mir bleibt nur Abwarten!
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