Guten Morgen Richardt,
speziell bei unserem Haus ist das mit der Grenzbebauung ein gewachsenes Kuddel-Muddel und entzieht sich allen Regeln der Bauordnung.
Für die Wohnraumerweiterung gibt es allerdings klare Regeln und zu vorderst muss es auf direktem Weg erreichbar sein, soll heißen ein Tür aus dem Haus in das GW und als weitere wichige Eigenschaft ist es erst eine Wohnraumerweiterung wenn es beheizt wird.
Bei einem genehmigungspflichtigen Bauwerk wie einer Garage oder einem Carport darf die bebaute Länge auf der Grenze 10m nicht überschreiten. Für ein GW gilt in NRW speziell die Absprache mit dem Nachbarn und wenn der nichts dagegen hat darf man ein GW direkt an der Grundstücksgrenze errichten. Ich glaube die max. Höhe an der Grundstücksgrenze ist 2,2m und 3,0m bei einem Abstand von 1,5m zur Grenze.
Ich wünsche Deinem nervigen Nachbarn den denkbar wenigsten Erfolg!!!
Gruß
Stephan
speziell bei unserem Haus ist das mit der Grenzbebauung ein gewachsenes Kuddel-Muddel und entzieht sich allen Regeln der Bauordnung.
Für die Wohnraumerweiterung gibt es allerdings klare Regeln und zu vorderst muss es auf direktem Weg erreichbar sein, soll heißen ein Tür aus dem Haus in das GW und als weitere wichige Eigenschaft ist es erst eine Wohnraumerweiterung wenn es beheizt wird.
Bei einem genehmigungspflichtigen Bauwerk wie einer Garage oder einem Carport darf die bebaute Länge auf der Grenze 10m nicht überschreiten. Für ein GW gilt in NRW speziell die Absprache mit dem Nachbarn und wenn der nichts dagegen hat darf man ein GW direkt an der Grundstücksgrenze errichten. Ich glaube die max. Höhe an der Grundstücksgrenze ist 2,2m und 3,0m bei einem Abstand von 1,5m zur Grenze.
Ich wünsche Deinem nervigen Nachbarn den denkbar wenigsten Erfolg!!!
Gruß
Stephan
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